Matthias Erni

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Nein zur «Lex Netflix» am 15. Mai 2022

Am 15. Mai dürfen wir über ein neues Filmgesetz inkl. neuer Zwangsabgaben abstimmen.

Die Filmsteuer von «mindestens» vier Prozent der Bruttoeinnahmen, worüber wir am 15. Mai abstimmen dürfen, ist purer Zwang. Die schweizerischen sowie die ausländischen Streaming-Anbieter können sich dieser nicht entziehen.

Bisher kennen in Europa nur Frankreich, Spanien, Italien und Portugal eine vergleichbare Investitionsverpflichtung für Streamingdienste. Die Mehrzahl der europäischen Länder kennen heute weder eine Investitions- noch eine Abgabepflicht für Streamingdienste.

Es entspricht einem unwiderlegten und verständlichen ökonomischen Grundsatz, dass in Dinge investiert wird, die qualitativ gut und somit rentabel sind, weil die Kunden die Produkte kaufen wollen. Das Filmgesetz sieht eine Investitionspflicht für private Fernsehsender und Streamingdienste vor. Ein solcher Investitionszwang bedeutet im Umkehrschluss, dass in Produktionen investiert werden muss, welche nicht rentabel sind und kaum einen kulturellen Mehrwert bieten – in gute rentable Produktionen würde wie gesagt auch ohne Zwang investiert. Was wir mit dem Filmgesetz somit letztlich fördern, ist unrentable Wertschöpfung ohne kulturellen Mehrwert – und dies auf Kosten der Konsumenten. Das kann weder im Interesse der Kulturkonsumenten, noch der Kultur als wertvollen Beitrag zu unserer Gesellschaft sein. Es ist einzig im Interesse erfolgloser Filmproduzenten. Dies darf nicht das Ziel von Kultursubventionen sein.

Der europaweite Filmsteuer-Durchschnittssatz liegt bei ca. 2%. Die Schweiz hat mit einer Filmsteuer von «mindestens 4%» massiv über das Ziel hinausgeschossen – zulasten von uns Konsumenten. Deshalb: Nein zur Filmsteuer am 15. Mai!

Matthias Erni, Kriens, Vizepräsident Jungfreisinnige Kanton Luzern