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Matthias Erni

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Sicherheit der Krienser Bevölkerung

Nach den personellen Wechseln im Bereich vom Bevölkerungsschutz der Stadt Kriens ist die FDP.Die Liberalen Kriens besorgt, dass bei einem Katastrophenereignis die Bewältigung nicht gewährleistet ist. Weiter besteht die Unsicherheit, dass Schutzräume, aufgrund von Versäumnissen, nicht rechtzeitig einsatzbereit wären. Der Krieg in der Ukraine hat schonungslos aufgezeigt, in welcher falschen Sicherheit man sich in Europa wahrte.

Gemäss dem Gesetz über den Bevölkerungsschutz (BSG) sind die Gemeinden im Kanton Luzern in der Regel für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen auf ihrem Gebiet zuständig. Dazu gehört auch die Bildung von einem Führungsstab.

Artikel 7 Abs. 1: Die Gemeinde bestimmt einen Führungsstab. Dieser wird jeweils für die Bewältigung eines konkreten Ereignisses gebildet und besteht aus einem oder mehreren Vertreterinnen oder Vertretern der Gemeinde und einem Stab. Soweit nötig, sind die Partnerorganisationen und Fachleute im Stab vertreten.

Ich fordere vom Stadtrat Antworten zu den folgenden Fragen

  1. Welche Personen der Stadt Kriens sowie Partner und Fachleute haben Einsitz im
    Gemeindeführungsstab?
  2. Wer ist die verantwortliche Person für den Bevölkerungsschutz?
  3. Wann fand die letzte Übung eines Katastrophenereignisses durch den Gemeindeführungsstab
    (GFS) statt?
  4. Wann fand zuletzt eine Übung vom GFS zusammen mit der Zivilschutzorganisation Pilatus, welche
    die Gemeinden Horw, Kriens und Stadt Luzern unterstützt, statt?
  5. Wann ist die nächste Übung vom GFS geplant? In welcher Regelmässigkeit finden diese Übungen
    statt?
  6. Wurden in Kriens die gesetzlichen Bestimmungen, bezüglich Kontrollen der Schutzräume, in den
    vergangenen Jahren eingehalten?
  7. In welchen Zeitabständen müssen Kontrollen stattfinden? Wurden alle Schutzräume
    gesetzeskonform kontrolliert?
  8. Komponenten wie: B Filteranlage, Luftkurbel resp. Motor, Dichtungen etc. sollten nach 40 Jahren
    ersetzt werden.
    – Wer ist dafür verantwortlich in Kriens?
    – Sind alle Schutzräume, welche über 40 Jahre alt sind, nachgerüstet?
  9.  Luftschutzräume müssen einsatzfähig sein. Es darf nichts festmontiert werden und bei
    Anweisungen des Bundes muss alles geräumt und innert 5 Tagen voll mit Schlafstellen, WC etc.
    eingerichtet werden können.
    – Wie oft werden diese Anforderungen überprüft?
    – Wie hoch ist der Anteil von Übertretungen des Gesetzes in diesem Bereich in Kriens?
  10. Sind auf Grund der heutigen Lage in der Ukraine kurzfristig besondere Massnahmen bezüglich
    Schutzräume und allfälligen Versäumnissen geplant?

Ich danke dem Stadtrat für die Beantwortung der Fragen und werde mich weiterhin für die Sicherheit der Krienser Bevölkerung einsetzen.